Frühstart-Rente für Kinder in Deutschland: So funktioniert die staatliche Einzahlung von 10 Euro pro Monat

Sparen für die Rente

Deutschland bereitet mit der sogenannten Frühstart-Rente eine neue Form der langfristigen Altersvorsorge für Kinder vor. Nach dem 2026 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Das Geld wird jedoch nicht direkt an die Familie ausgezahlt, sondern für die Altersvorsorge angelegt. Trotz der Bezeichnung ist die Frühstart-Rente kein zusätzlicher Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und erscheint auch nicht auf einem gewöhnlichen Bankkonto des Kindes. Vorgesehen ist eine individuell kapitalgedeckte Altersvorsorge, deren Guthaben über Jahrzehnte investiert bleiben kann. Mit Stand vom 14. September 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgend beschriebenen Regelungen entsprechen daher dem derzeit im Bundestag beratenen Regierungsentwurf. Der operative Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, wobei für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 eine rückwirkende Berücksichtigung des Jahres 2026 geplant ist.

Was die Frühstart-Rente ist und wann sie beginnen soll

Das Grundprinzip ist einfach: Der deutsche Staat möchte für anspruchsberechtigte Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jeden Monat 10 Euro für die Altersvorsorge bereitstellen. Besteht der Anspruch während des gesamten vorgesehenen Zeitraums von zwölf Jahren, summieren sich die direkten staatlichen Einzahlungen auf 1.440 Euro, bevor mögliche Wertsteigerungen oder Verluste der Anlage berücksichtigt werden. Das Geld soll grundsätzlich in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf den Namen des Kindes fließen. Die Frühstart-Rente ist deshalb eher als staatlich finanziertes Startkapital für die private Altersvorsorge zu verstehen und nicht als gewöhnliche monatliche Familienleistung, die für laufende Ausgaben verwendet werden kann.

Der Zeitplan wurde während der Vorbereitung des Vorhabens geändert. Frühere politische Ankündigungen sahen teilweise einen Start bereits im Jahr 2026 vor. Der am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht jedoch den praktischen Beginn zum 1. Januar 2027 vor. Im September 2026 wurde der Entwurf anschließend in den Bundestag eingebracht. Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 sollen ihren Anspruch für das Jahr 2026 rückwirkend erhalten, während der Jahrgang 2021 regulär zum Start des Systems im Jahr 2027 einbezogen werden soll. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Familien nicht damit rechnen sollten, dass im Laufe des Jahres 2026 bereits Geld auf ein gewöhnliches Konto überwiesen wird.

Die monatlichen 10 Euro sind bewusst als vergleichsweise kleiner Betrag vorgesehen. Die Bundesregierung betrachtet die Frühstart-Rente weder als Ersatz für die gesetzliche Rente noch als ausreichende Finanzierung des gesamten Ruhestands. Ziel ist vielmehr, Kindern einen sehr langen Anlagezeitraum zu eröffnen und Familien frühzeitig mit langfristiger Altersvorsorge vertraut zu machen. Über mehrere Jahrzehnte können mögliche Kapitalerträge den ursprünglichen staatlichen Beitrag erhöhen. Wie hoch das Guthaben letztlich ausfallen wird, lässt sich jedoch nicht verlässlich vorhersagen, da das Geld am Kapitalmarkt investiert wird. Die Entwicklung der Anlage, die Kosten, die Dauer der Investition sowie spätere freiwillige Einzahlungen beeinflussen das Endergebnis.

Wer Anspruch haben soll und wie die ersten Jahrgänge behandelt werden

Nach dem Regierungsentwurf von 2026 beginnt der Anspruch mit Kindern, die im Jahr 2020 geboren wurden. Das Kind muss das sechste Lebensjahr erreicht haben und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Entscheidend ist damit der Wohnsitz des Kindes und nicht der Wohnort der Eltern. Dies unterscheidet sich von früheren Darstellungen des Vorhabens, bei denen teilweise der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland im Mittelpunkt stand. Der aktuelle Regierungsentwurf verwendet den Hauptwohnsitz des Kindes in Deutschland als wesentliches Anspruchskriterium. Der Besuch einer Schule im Ausland führt daher nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs, sofern der deutsche Hauptwohnsitz weiterhin besteht.

Die Einführung soll schrittweise erfolgen. Es ist nicht vorgesehen, zum Start sofort alle Kinder zwischen sechs und 17 Jahren einzubeziehen. Im Januar 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 profitieren. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist eine rückwirkende Berücksichtigung des Jahres 2026 vorgesehen. Anschließend soll jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang aufgenommen werden, sobald die Kinder das sechste Lebensjahr erreichen. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf erhalten Kinder, die vor 2020 geboren wurden, die monatliche staatliche Zahlung von 10 Euro nicht allein deshalb, weil sie bei Einführung der Frühstart-Rente noch minderjährig sind. Sie können gegebenenfalls vergleichbare Altersvorsorgeprodukte nutzen, allerdings ohne die staatliche Förderung der Frühstart-Rente.

Eltern sollen nicht verpflichtet werden, regelmäßig Schulbescheinigungen oder andere Nachweise zur Anspruchsberechtigung einzureichen. Das System soll weitgehend auf Daten zurückgreifen, die den Behörden bereits vorliegen. Bei Abschluss eines förderfähigen Vertrags wird insbesondere die deutsche steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt, damit die erforderlichen Prüfungen elektronisch durchgeführt werden können. Damit soll der Verwaltungsaufwand reduziert und ein gesonderter jährlicher Antrag vermieden werden. Die Anspruchsberechtigung hängt dennoch davon ab, dass die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Familien, die dauerhaft aus Deutschland wegziehen, sollten daher beachten, wie sich eine Änderung des Hauptwohnsitzes des Kindes auf künftige staatliche Zahlungen auswirken kann.

Wie der monatliche staatliche Beitrag von 10 Euro beim Kind ankommt

Eltern, die eine individuelle Lösung wählen möchten, sollen einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes bei einem zugelassenen Anbieter abschließen. Sobald der Vertrag besteht, soll der Anbieter die monatliche staatliche Zahlung automatisch beantragen beziehungsweise abrufen können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eltern müssten somit nicht für jede einzelne Zahlung einen gesonderten Antrag stellen. Ein gewöhnliches Sparkonto, Wertpapierdepot oder bereits bestehendes Junior-Depot soll für die Frühstart-Rente nicht ausreichen. Nach den derzeitigen Informationen der Bundesregierung können die neuen zertifizierten Standardverträge frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.

Der Standardvertrag soll die Altersvorsorge für Familien vergleichsweise einfach und nachvollziehbar halten. Während der Ansparphase sollen die effektiven Kosten auf 1 Prozent begrenzt werden. Vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes dürfen Anbieter nach dem aktuellen Konzept außerdem keine Abschluss- oder Vertriebskosten berechnen. Anbieter entsprechender zertifizierter Altersvorsorgeverträge sollen zudem verpflichtet werden, Informationen über Kosten und Wertentwicklung verständlich aufzubereiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Verträge dieselbe Rendite erzielen werden. Die gewählte Anlagestruktur, Bewegungen an den Kapitalmärkten und laufende Kosten können weiterhin erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Guthabens haben.

Familien sollen darüber hinaus eigenes Geld einzahlen können, wenn sie die Altersvorsorge des Kindes zusätzlich aufbauen möchten. Der Regierungsentwurf erlaubt freiwillige zusätzliche Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den individuellen Vertrag. Diese Beiträge können von Eltern, Großeltern oder anderen Personen stammen. Eigene Einzahlungen des Kindes sind keine Voraussetzung für den staatlichen Monatsbeitrag von 10 Euro. Die Höhe der Frühstart-Rente erhöht sich auch nicht, wenn Angehörige zusätzlich größere Beträge einzahlen. Eine Familie, die keine privaten Einzahlungen leisten möchte, kann somit trotzdem die vollständige staatliche Förderung erhalten. Wer zusätzlich spart, kann neben dem staatlich finanzierten Anteil ein entsprechend größeres Altersvorsorgevermögen aufbauen.

Was passiert, wenn die Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen

Ein wichtiger Bestandteil des Vorhabens besteht darin, dass ein Kind seine staatliche Förderung nicht allein deshalb verlieren soll, weil die Eltern keinen Anbieter auswählen. Wird kein förderfähiger individueller Vertrag abgeschlossen, sollen die vorgesehenen Bundesmittel kollektiv angelegt werden. Diese kollektive Kapitalanlage soll im Auftrag des Bundes von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Vorgesehen ist eine weltweit diversifizierte Anlage, die überwiegend in Aktien oder Aktienfonds erfolgen soll. Das bedeutet: Auch wenn die Eltern zunächst nichts unternehmen, soll der Anspruch des Kindes nicht verfallen. Die kollektive Anlage funktioniert allerdings anders als ein persönlicher Altersvorsorgevertrag.

Der Beginn der kollektiven Anlage soll zeitversetzt erfolgen, damit Eltern zunächst ausreichend Gelegenheit haben, selbst einen individuellen Vertrag abzuschließen. Für den Geburtsjahrgang 2020 ist der Start der kollektiven Kapitalanlage nach dem derzeitigen Konzept im Jahr 2028 vorgesehen. Entscheiden sich die Eltern später für einen förderfähigen individuellen Altersvorsorgevertrag, kann das bis dahin angesammelte Guthaben des Kindes einschließlich der entsprechenden Wertentwicklung aus der kollektiven Anlage übertragen werden. Nach den geplanten Regelungen sollen Personen, die über die Kindheit hinaus in der kollektiven Anlage verbleiben, ihr angesammeltes Frühstart-Renten-Kapital sogar bis zum Alter von 35 Jahren in einen geeigneten individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen können.

Die kollektive Lösung unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen. Sie ist kein staatliches Gegenstück zum individuellen Standarddepot-Vertrag und führt nicht zu einem gewöhnlichen persönlichen Anlagekonto, in das Familien beliebig einzahlen können. Zusätzliche private Einzahlungen sind in der kollektiven Anlage daher nicht vorgesehen. Wer eigenes Geld ergänzen möchte, benötigt einen individuellen Vertrag. Wurde das Frühstart-Renten-Kapital aus der kollektiven Anlage in einen individuellen Vertrag übertragen, ist nach dem derzeitigen Konzept keine Rückkehr in die kollektive Anlage vorgesehen. Familien, die regelmäßig zusätzliche Beiträge einzahlen oder selbst einen Anbieter auswählen möchten, haben deshalb einen praktischen Grund, einen zertifizierten individuellen Vertrag abzuschließen.

Sparen für die Rente

Was langfristig mit dem Geld aus der Frühstart-Rente geschieht

Der staatliche Beitrag von 10 Euro ist lediglich der Ausgangspunkt. Erhält ein Kind die Zahlung über den gesamten Zeitraum vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, hat der Bund insgesamt 1.440 Euro eingezahlt. Das tatsächliche Guthaben mit 18 Jahren kann jedoch über oder unter der einfachen Summe dieser Beiträge liegen, da das Kapital investiert wird und die Kurse an den Finanzmärkten schwanken. Über einen sehr langen Zeitraum können Kapitalerträge einen erheblichen Unterschied machen, doch eine bestimmte spätere Summe lässt sich seriös nicht garantieren. Positive Marktphasen können das Guthaben erhöhen, während schwache Börsenphasen zu vorübergehenden oder länger anhaltenden Verlusten führen können. Auch laufende Kosten mindern die Rendite, weshalb die geplanten Kostenbegrenzungen von Bedeutung sind.

Die steuerliche Behandlung soll einen Anreiz dafür schaffen, das Kapital langfristig für die Altersvorsorge investiert zu lassen. Erträge innerhalb eines förderfähigen Vertrags sollen während der Ansparphase bis zum Beginn der späteren Rentenzahlungen grundsätzlich steuerfrei bleiben. Die Besteuerung soll stattdessen erst bei der späteren Auszahlung erfolgen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die monatliche staatliche Einzahlung von 10 Euro, der Altersvorsorgevertrag selbst muss jedoch nicht beendet werden. Der junge Erwachsene kann weiterhin eigenes Geld einzahlen oder das angesparte Altersvorsorgevermögen unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regeln in ein anderes zertifiziertes privates Altersvorsorgeprodukt übertragen.

Das staatlich finanzierte Kapital der Frühstart-Rente ist ausdrücklich für die Altersvorsorge vorgesehen. Es soll deshalb mit dem 18. Geburtstag nicht zu frei verfügbarem Geld werden. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf können die staatlich finanzierten Frühstart-Renten-Beiträge und die darauf entfallenden Anlageerträge grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden. Der staatliche Anteil kann somit nicht ohne Weiteres zur Finanzierung eines Studiums, eines Autos, des Führerscheins oder der ersten eigenen Wohnung genutzt werden. Freiwillige private Einzahlungen werden anders behandelt: Abhängig von den Vertragsbedingungen können diese Beiträge und die daraus resultierenden Erträge gegebenenfalls früher entnommen werden. Dabei können jedoch Steuern auf entsprechende Anlagegewinne anfallen.

Was Familien vor dem geplanten Start im Jahr 2027 wissen sollten

Der wichtigste praktische Punkt ist, dass die gesetzlichen Regelungen noch nicht endgültig beschlossen sind. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zugestimmt und das Vorhaben wurde in den Bundestag eingebracht, doch das parlamentarische Verfahren war im September 2026 noch nicht abgeschlossen. Einzelne Bestimmungen können sich deshalb vor dem Inkrafttreten noch ändern. Familien müssen im Jahr 2026 nicht vorsorglich ein neues Wertpapierkonto eröffnen und davon ausgehen, dass dieses automatisch für die staatliche Förderung zugelassen wird. Bestehende Junior-Depots erfüllen nach dem aktuellen Entwurf nicht die Voraussetzungen der Frühstart-Rente. Die speziell vorgesehenen zertifizierten Standarddepot-Verträge sollen erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.

Für Eltern von Kindern der Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 ist es besonders sinnvoll, die weitere Gesetzgebung aufmerksam zu verfolgen, da diese Jahrgänge zuerst in das System aufgenommen werden sollen. Hilfreich ist es, die deutsche steuerliche Identifikationsnummer des Kindes griffbereit zu haben und sicherzustellen, dass die amtlichen Meldedaten zum Hauptwohnsitz korrekt sind. Sobald förderfähige Verträge angeboten werden, sollten Familien nicht allein auf die staatlichen 10 Euro achten, sondern auch Kosten, Anlagestruktur und die Informationen der unterschiedlichen Anbieter vergleichen. Selbst ein vergleichsweise kleiner monatlicher Beitrag kann über viele Jahrzehnte investiert bleiben. Unterschiede bei Gebühren und Wertentwicklung können deshalb langfristig erhebliche Auswirkungen haben.

Die Frühstart-Rente sollte schließlich als das verstanden werden, was sie nach dem derzeitigen Konzept ist: ein staatlich finanziertes Startkapital und keine vollständige Altersvorsorge. Die Förderung beträgt 120 Euro pro Jahr und damit über den maximalen Förderzeitraum von zwölf Jahren insgesamt 1.440 Euro vor Berücksichtigung der Wertentwicklung. Welche finanzielle Bedeutung daraus langfristig entsteht, hängt vor allem davon ab, wie lange das Geld investiert bleibt und ob im weiteren Leben zusätzliche Beiträge geleistet werden. Familien sind nicht verpflichtet, eigenes Geld einzuzahlen. Ob freiwillige Beiträge sinnvoll sind, hängt von der persönlichen finanziellen Situation und der Bereitschaft ab, Kapitalmarktrisiken zu tragen. Sollte das Gesetz weitgehend in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden, könnte die langfristige Bedeutung der Frühstart-Rente weniger in den anfänglichen 10 Euro selbst liegen als darin, einer ganzen Generation bereits im Kindesalter einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ermöglichen.